Lebensmittelausgabe

Lebensmittelausgabe
Wer darf kommen?

Alle bedürftigen Menschen sind berechtigt in den Tafeln einzukaufen.
Als hilfebedürftig gilt, wer Leistungen erhält nach
 SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Hartz IV)
 SGB XII (Sozialhilfe)
 § 27a Bundesversorgungsgesetz (Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt)
 § 6a Bundeskindergeldgesetz (Kindergeldzuschlag)
 dem Asylbewerberleistungsgesetz

Auch zu geringes Arbeitseinkommen z.B. bei Großfamilien, eine zu kleine Rente, Bafög – Bezug … und ähnliche Einkommensverhältnisse berechtigen zum Einkauf in den Tafeln. Für den Nachweis der Hilfebedürftigkeit genügt der jeweilige Leistungs – oder Einkommensnachweis. Geprüft wird vor Ort in der Ausgabestelle.

Ausgabe

Die Lebensmittelausgabe erfolgt in unserer Ausgabestelle am Magdeburger Tor 17 in 38350 Helmstedt (neben dem JobCenter)
zu folgenden Zeiten: 

Montag            12.00 - 14.00 Uhr 
Mittwoch          12.00 - 14.00 Uhr
Freitag              12.00 - 14.00 Uhr

Wenn wir auch bemüht sind, bestimmte Vorlieben und Gewohnheiten zu berücksichtigen, besteht kein Anspruch auf Ausgabe bestimmter Lebensmittel





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