Lebensmittelausgabe
Wer darf kommen?
Alle bedürftigen Menschen sind berechtigt in den Tafeln einzukaufen.
Als hilfebedürftig gilt, wer Leistungen erhält nach
SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Hartz IV)
SGB XII (Sozialhilfe)
§ 27a Bundesversorgungsgesetz (Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt)
§ 6a Bundeskindergeldgesetz (Kindergeldzuschlag)
dem Asylbewerberleistungsgesetz
Auch zu geringes Arbeitseinkommen z.B. bei Großfamilien, eine zu kleine Rente, Bafög – Bezug … und ähnliche Einkommensverhältnisse berechtigen zum Einkauf in den Tafeln. Für den Nachweis der Hilfebedürftigkeit genügt der jeweilige Leistungs – oder Einkommensnachweis. Geprüft wird vor Ort in der Ausgabestelle.
Ausgabe
Die Lebensmittelausgabe erfolgt in unserer Ausgabestelle am Magdeburger Tor 17 in 38350 Helmstedt (neben dem JobCenter)
zu folgenden Zeiten:
Montag 12.00 - 14.00 Uhr
Mittwoch 12.00 - 14.00 Uhr
Freitag 12.00 - 14.00 Uhr
Wenn wir auch bemüht sind, bestimmte Vorlieben und Gewohnheiten zu berücksichtigen, besteht kein Anspruch auf Ausgabe bestimmter Lebensmittel